Höheres Recht
Leitet sich direkt aus Naturgesetzen,
insbesondere dem sozietären Prinzip ab.
Ein wichtiges Beispiel im Zusammenhang mit Informationsaustausch
ist die Arterhaltung:
Erhaltung der Art
als Fortsetzung des Selbserhaltungstriebes
ist zweifellos die höchste natürliche Aufgabe.
Jegliche dem globalen Interesse der Arterhaltung widersprechende
lokale Gesetzgebung kann ohne weitere Diskussion als
höherem Recht widersprechend verstanden werden.
(Wie man mit dem Fakt umgeht,
das man geltendes Gesetz als Unrecht versteht,
haben wir lange genug geübt.)
Wie steht das nun im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch?
Die langfristig wirksamste Methode des Informationsaustausches
ist die Lehre.
Durch Lehre werden die Fähigkeiten von Generation zu Generation
vererbt.
Hieraus leitet sich übrigens auch direkt die Forderung nach Redefreiheit ab.
Jedes Gesetz,
das Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten,
deren Training und Weitergabe
untersagt ist daher auf höherer Ebene Unrecht.
Ernste Auswirkungen hat diese Situation auf uns heute,
in mindestens zweierlei Aspekten.
Erstens existieren Parteien, die IntellectualProperty als
Handelsware derart definieren wollen,
daß die Kenntnisnahme einer Idee (siehe unten),
immer annimmt, daß damit ein Geheimnis übertragen wurde
mithin eine Art Geheimhaltungsabkommen geschlossen wurde.
Zweitens wird,
in der Absicht Kinder vor falscher Bildung zu schützen,
über Zensursoftware (CensorWare) kontrovers diskutiert.
Alle Untersuchungen belegen dabei eher deren grundätzliches Versagen,
als das sich Indikatoren fänden, daß
zensierte Kinder befähigt würden mit "kranken" Ideen umzugehen.
Diese Annahmen widersprichen in gleicher Weise der Arterhaltung,
da sie in letzter Konsequenz Lehre und Lernen verbietet.
Geheimnisschutz wird unter Meschen immer besonders vereinbart.
Kenntnisnahme:
Ist die Übertragung von Information.
Im engeren Sinne von Hirn zu Hirn,
im technischen Sinne das Weiterleiten von Signalen.
Man beachte: weiterleiten benötigt eine unbestimmte,
möglicherweise sehr lange Zeit.
Technisch gesehen nimmt also z. B.
ein Mailprogramm Kenntnis von einer eMail,
oder ein C-D-Player Kenntnis von der C-D.
Mit der Kenntnisnahme ist die Übertragung,
also die lohnwürdige Leistung,
erbracht.
Weitergehende Annahmen über die Verwendung der Information,
also z. B. Verstehen oder Absingen liegen im
Bereich des normalen Gebrauches der erhaltenen Information.