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ImplementationsEntscheidungKompatibilitaet

Anforderungsgemäß kommt keine Software zum Einsatz, die nicht mit erträglichem Aufwand durch eine ähnliche ersetzt werden könnte. Durch die Einschränkung der erforderlichen Datenformate auf XML und dessen breite Unterstützung ist gewährleistet, daß Datenverlußte durch unökonomisch hohe Dekodierungskosten ausgeschlossen werden.

Falls "legacy"-Daten keine XML-Kodierung erlauben, wird das gesamte Objekt als binärer Satz (cdata literal) bearbeitet.

Die Einschränkung auf XSLT als notwendige Anwendungs-Programmiersprache verspricht durch die Standardisierung bei W3 ähnliche Verbreitung. Insbesondere wird es dort als Stylesheetsprache definiert. Damit ist der potentielle Anwenderkreis vom Programmierer hin zum Designer aufgeweitet. Es ist anzunehmen, daß in absehbahrer Zeit geeignete Spezial-Editoren in großer Auswahl zur Verfügung stehen.

Systemseitig bietet DSSSL / Scheme eine ausgereifte Plattform höchster Portabilität und ausreichenden Abstraktionsniveaus dar. Wobei die gewählte Implementation RScheme C-code generiert und leichte Einbindung fremder API's ermöglicht. Viele POSIX-kompatible Systeme (insbesondere Unix) können ohne Änderung als Serverplattform dienen.

Der Zugriff auf SQL-Datenbanken erfolgt durch TrustedCode oder eine eingebettete SQL-Maschine.

ODF ist inzwischen bereits standardsisiert und auch nicht mit den patentrechtlichen Problemen der konkurrierender Produkte belastet.

XLink beschreibt, wie in den Baum weitere Verbindungen kommen,

so daß ein Netz entsteht.

(Meta-)Datenmodellierung erfolgt durch RDF.

SGML beschreibt weitere Mechanismen, falls das SGML-Subset XML nicht ausreicht.

Das am 28. November 2004 beschlossene Justizkommunikationsgesetz (JKomG) sieht für den rechtsbindenden Verkehr in Deutschland Unicode, ASCII, XML, RTF, TIFF und [[ZIP]] als zulässige Datenformate vor. Anmerkung: Unicode ist unsicher http://www.shmoo.com/idn/ , http://www.schneier.com/blog/archives/2005/02/unicode_url_hac_1.html .

Darüber hinaus ist dort auch das .doc-Format vorgesehen. Dies ist offensichtlich in Notwendigkeiten der momentanen Marktsituation begründet, widerspricht jedoch den grundlegenden Anforderungen der Europäischen Kommission an offene Standards und sollte daher nicht angewendet werden. Es wird empfohlen, Dateien im .doc-Format als Original angehangenes an eine automatisch angelegte Kopie in einem standardisierten Format zu führen. So bleibt der Nachweis lückenlos und unbeschränkt zugänglich.





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last modification: Wed, 15 Dec 2004 11:04:41 +0100
authors: jfw,
document identifier: A849640f672ed0df0958abc0712110f3c
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